Nutzungsbedingungen Zuger Kantonalbank TWINT («ZugerKB TWINT»)
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Benutzung der in der ZugerKB TWINT App angebotenen Dienstleistungen. Für zusätzliche Dienstleistungen, welche über die ZugerKB TWINT App bezogen werden können und in den vorliegenden Nutzungsbedingungen nicht oder nicht abschliessend geregelt sind, kommen ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TWINT der TWINT AG sowie die Datenschutzerklärungen TWINT AG zur Anwendung.
Mit der Nutzung von ZugerKB TWINT akzeptiert die Kundin bzw. der Kunde («Kunde») die nachfolgenden Nutzungsbedingungen der Zuger Kantonalbank («ZugerKB»). Ergänzend zu den Nutzungsbedingungen kommen in zumindest analoger Weise sämtliche Bestimmungen der jeweils gültigen Basisdokumente zur Anwendung.
1. Gegenstand und Funktionsweise von ZugerKB TWINT
TWINT ist ein von der TWINT AG («Zahlungssystem-Betreiberin») betriebenes Zahlungssystem. ZugerKB TWINT ist ein App, welche bargeldlose Transaktionen mittels mobilem Endgerät (z.B. Smartphone) über das Zahlungssystem TWINT der TWINT AG ermöglicht. Mit Hilfe der ZugerKB TWINT App können (a) zwei TWINT-Nutzer Zahlungen untereinander (P2P-Zahlungen) oder (b) TWINT-Nutzer Zahlungen zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen (P2M-Zahlungen) an zugelassene Händler ausführen, unabhängig davon, ob die anderen TWINT-Nutzer eine Bankkontobeziehung mit der ZugerKB haben.
ZugerKB TWINT kann dem Nutzer weitere Dienstleistungen von ZugerKB oder Dritter (z.B. Zahlungssystem-Betreiberin oder Händler) zur Verfügung stellen (z.B. Hinterlegung von Kundenkarten zum Sammeln von Kundenpunkten, Rabattaktionen, Couponing und Ähnliches; nachstehend Mehrwertleistungen).
2. Nutzungsvoraussetzungen
Für die Nutzung von ZugerKB TWINT muss der TWINT-Nutzer ZugerKB Kunde sein, über einen gültigen Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der ZugerKB und eine Schweizer Mobiltelefonnummer verfügen. Der Kunde muss zudem Gewähr bieten für eine beanstandungsfreie Nutzung von ZugerKB TWINT.
Bei der Registrierung ist der Kunde für die korrekte und wahrheitsgetreue Angabe folgender Informationen verantwortlich:
- Name, Vorname und Geburtsdatum gemäss amtlichem Ausweis des TWINT-Nutzers;
- Aktive Schweizer Mobiltelefonnummer des TWINT-Nutzers. Diese Mobiltelefonnummer kann nur einmal zur Registrierung für das Zahlungssystem TWINT verwendet werden;
- eine Belastungsquelle. Als Belastungsquelle hat der Kunde ein auf seinen Namen lautendes ZugerKB Bankkonto („Belastungskonto“) zu erfassen. Als Belastungskonto ausgeschlossen sind sämtliche Sparkonten und Depotkonten. Die ZugerKB behält sich vor, jederzeit weitere Konten als Belastungskonto auszuschliessen.
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen der Registrierungsdaten im ZugerKB TWINT zu erfassen.
3. Registrierungsprozess / Persönliche Identifikationsnummer (PIN) / Sorgfaltspflichten
Während des Registrierungsprozesses für die Benutzung von ZugerKB TWINT muss der Kunde zunächst einen PIN festlegen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen PIN jederzeit geheim zu halten, ihn weder zu notieren noch ungesichert elektronisch zu speichern sowie keine leicht ermittelbare Kombination zu verwenden (keine Telefonnummern, Geburtsdaten, einfach ermittelbare Zahlenfolgen usw.). Zusätzlich hat der Kunde bei der Registrierung seine E-Banking Vertragsnummer sowie sein E-Banking Passwort in der App einzugeben. Dadurch ist er provisorisch registriert und kann die Funktionen von ZugerKB TWINT eingeschränkt nutzen. Nach Erhalt eines entsprechenden QR-Codes der ZugerKB per Post kann der Kunde mit diesem QR-Code den gesamten Nutzungsumfang von ZugerKB TWINT innerhalb der vorgegebenen Frist freischalten. Der Nutzer hat sein Endgerät vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). Bei Verlust des Endgerätes, insbesondere bei Diebstahl, ist die ZugerKB umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung von ZugerKB TWINT erfolgen kann. Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung und zur Schadenminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
4. Frei verfügbare Mittel und Limiten
Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Ausführung der Zahlung auf seinem Belastungskonto über frei verfügbare Mittel (mindestens im Umfang der Zahlung) verfügen können. Es dürfen keine Verfügungsverbote oder Verfügungsbeschränkungen bestehen, insbesondere keine gesetzlichen oder regulatorischen Vorschriften, keine behördlichen Anordnungen oder keine Vereinbarungen, welche die Verfügungsberechtigung ausschliessen oder beschränken.
Der Höchstbetrag pro Tag wie auch pro Kalendermonat sind limitiert. Werden die entsprechenden Limiten erreicht, kann der Kunde bis zum Ende des jeweiligen Kalendermonats keine Zahlungen mehr über ZugerKB TWINT auslösen und/oder empfangen. Die ZugerKB behält sich das Recht vor, die erwähnten Limiten jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen.
5. Zahlungsinstruktion
Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung auf ZugerKB TWINT beauftragt der Kunde die ZugerKB unwiderruflich, den Transaktionsbetrag an den vom Kunden genannten Zahlungsempfänger zu leisten und berechtigt die ZugerKB, das Belastungskonto mit dem Transaktionsbetrag zu belasten. Zur Durchführung der Zahlung wird der ZugerKB TWINT-Nutzer bei der TWINT AG registriert. Die Gutschrift einer P2P-Zahlung erfolgt einzig anhand der angegebenen Mobiltelefonnummer. Der Kunde ist sich bewusst, dass kein weiterer Abgleich mit allfälligen weiteren Angaben stattfindet.
Bei P2M-Zahlungen ist der Kunde des Weiteren verpflichtet, dem Händler auf dessen Aufforderung hin den elektronischen Beleg in der ZugerKB TWINT-App zu präsentieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der elektronische Beleg nicht für Steuerzwecke oder zur Geltendmachung von Garantieansprüchen geeignet ist.
6. Verarbeitung von Zahlungen durch die ZugerKB
Die ZugerKB ist nicht verpflichtet, Zahlungen auszuführen oder Zahlungseingänge zu verarbeiten, die anwendbares Recht, regulatorische Vorschriften oder Anordnungen von Behörden verletzen oder auf andere Weise nicht im Einklang mit internen oder externen Verhaltensregeln der ZugerKB stehen. Die ZugerKB haftet insbesondere nicht für allfällige Verzögerungen, die aufgrund von notwendigen Abklärungen entstanden sind, es sei denn, sie habe dabei die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Zahlungseingänge werden dem Kunden bei ZugerKB TWINT avisiert, die Gutschrift auf dem vom Kunden im ZugerKB TWINT bezeichneten Gutschriftskonto erfolgt anschliessend.
7. Zurückweisung von Zahlungsaufträgen
Sind eine oder mehrere Voraussetzungen für die Ausführung eines Zahlungsauftrags nicht erfüllt (z.B. keine frei verfügbaren Mittel oder Limitenüberschreitung), ist die ZugerKB berechtigt, den Zahlungsauftrag nicht auszuführen. Zudem kann der Zahlungsauftrag auch durch eine andere an der Überweisung beteiligte Partei zurückgewiesen werden. Hat die ZugerKB die Zahlung bereits ausgeführt, veranlasst die ZugerKB, dass der Betrag bei Wiedereingang dem Belastungskonto wieder gutgeschrieben wird. Allfällige Kosten gehen zulasten des Kunden, sofern sie nicht durch die ZugerKB infolge einer Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt verursacht wurden.
8. Rücküberweisung von Zahlungseingängen
Die ZugerKB weist Zahlungseingänge an das Finanzinstitut/den Finanzintermediär des Zahlungsauftraggebers zurück, wenn Gründe vorliegen, die eine Gutschrift verhindern (z.B. gesetzliche oder regulatorische Vorschriften, behördliche Anordnungen, nicht vorhandenes Konto). Im Zusammenhang mit einer solchen Rücküberweisung darf die ZugerKB allen an der Zahlungstransaktion beteiligten Personen (inkl. dem Zahlungsauftraggeber) den Grund für die nicht erfolgte Gutschrift bekannt geben.
9. Kontrollpflichten und Meldung bei Unstimmigkeiten
Der Kunde verpflichtet sich, elektronische Belege sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung von ZugerKB TWINT, müssen der ZugerKB sofort gemeldet und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der elektronischen Belege schriftlich gegenüber der ZugerKB beanstandet werden. Erfolgt die Beanstandung nicht rechtzeitig, kann dies dazu führen, dass der Kunde die ihm obliegende Schadenminderungspflicht verletzt und er für den hieraus entstehenden Schaden einzustehen hat.
10. Bild-Funktion
Die Bild-Funktion steht nur für P2P-Zahlungen zur Verfügung. Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Nutzung der Bild-Funktion, kann die ZugerKB den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, davon absehen, die Bild-Funktion zu unterstützen oder den entsprechenden Zugang zur ZugerKB TWINT App sperren.
11. Datennutzung
Der Kunde ermächtigt die ZugerKB, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung von ZugerKB TWINT bearbeiteten Daten (z.B. Personen-, Registrierungs-, Transaktions-, Standort-, Endgeräte- oder Bilddaten) sowie Daten von Drittquellen zu speichern, zu bearbeiten und zu nutzen und daraus Profile zu erstellen. Diese werden von der ZugerKB insbesondere zur Erbringung von zugeschnittenen Dienstleistungs- und Produkteangeboten im Zusammenhang mit ZugerKB TWINT genutzt sowie für Marktforschung, Marketing und Risikomanagement verwendet. Für den Versand entsprechender Marketing-Kommunikation kann die ZugerKB oder die Zahlungssystem-Betreiberin mit Netzbetreibern zusammenarbeiten und diesen Mobiltelefonnummern des Kunden zugänglich machen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auch die Zahlungssystem-Betreiberin Daten des Kunden, welche im Zusammenhang mit getätigten P2P- und P2M-Zahlungen erfasst wurden, insbesondere für statistische Zwecke oder zur Erstellung anonymisierter Berichte bearbeiten kann (siehe auch Datenschutzerklärung TWINT AG). Die weitergehende Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Mehrwertleistungen richtet sich nach Ziffer 12 hiernach.
Der Kunde ist zudem verpflichtet, jederzeit einer Aufforderung der ZugerKB nachzukommen, weitere Informationen über sich zur Verfügung zu stellen.
Die ZugerKB stellt sicher, dass sie angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen implementiert, um diese erhobenen personenbezogenen Daten gegen unerlaubten Zugriff, Missbrauch, Verlust oder Zerstörung zu schützen.
12. Datenweitergabe
Mit der Registrierung ermächtigt der Nutzer die ZugerKB, im Rahmen von TWINT Zahlungstransaktionen Daten des Nutzers, vor allem Name und Vorname, Mobiltelefon- und Endgerätenummer, Adresse, Geburtsdatum (nachstehend Registrierungsdaten) und weitere Transaktionsdaten gemäss Zahlungsauftrag (z.B. Höhe des Betrags, Empfängerangaben, allfällige Angaben zur Belastungsquelle und zum Gutschriftskonto [vgl. Ziffer 2 und 6 hiervor], Zahlungsbetreff, Bilder, gegebenenfalls Standortdaten etc.; nachstehend Transaktionsdaten) an die Zahlungssystem-Betreiberin (oder andere Dritte mit Sitz in der Schweiz, welche Aufgaben der Zahlungssystem-Betreiberin wahrnehmen) weiterzuleiten. Die ZugerKB und die Zahlungssystem-Betreiberin können diese Daten auch an Finanzinstitute bzw. Finanzintermediäre und weitere an der Zahlung Beteiligte (z.B. zugelassene Händler) weiterleiten bzw. unter diesen austauschen, soweit dies zur Abwicklung der Zahlung oder zur Erbringung und Verbesserung weiterer in ZugerKB TWINT angebotenen Dienstleistungen (z.B. Mehrwertleistungen) nötig ist. Bei P2M-Zahlungen, die vor Ort im Geschäftslokal eines zugelassenen Händlers getätigt werden (sog. Präsenzgeschäft), kann der Nutzer zur Vorweisung seines elektronischen Belegs angehalten werden.
13. Mehrwertleistungen
Die Nutzung von Mehrwertleistungen erfordert eine Aktivierung durch den Nutzer (z.B. Hinterlegung der Kundenkarte) und/oder die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers in ZugerKB TWINT. Mit Nutzung der Mehrwertdienste ermächtigt der Nutzer die ZugerKB und weitere beteiligte Dritte (wie z.B. Zahlungssystem-Betreiberin und Händler), sämtliche Daten im Zusammenhang mit Mehrwertleistungen (z.B. Kundenkartennummern, Transaktionsbetrag, Warenkorbinhalte, Treuepunkte, gegebenenfalls Standortdaten) zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung oder Verbesserung der Mehrwertleistungen erforderlich ist. Darüber hinaus können die ZugerKB und die Dritten diese Daten in Kombination mit weiteren Daten des Kunden wie Registrierungs- und Transaktionsdaten für Marketingzwecke, wie in der vorangehenden Ziffer («Datennutzung») näher ausgeführt, nutzen, insbesondere um dem Kunden massgeschneiderte Angebote (z.B. Aktionen und Rabatte) zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung der Daten durch den im konkreten Fall involvierten Händler richtet sich im Übrigen nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Händler.
14. Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing)
Die ZugerKB kann Geschäftsbereiche und Dienstleistungen an Dritte auslagern. Dies betrifft insbesondere den Zahlungsverkehr, die Abwicklung von Transaktionen, die Datenbewirtschaftung, die IT sowie Verwaltungs- und Verarbeitungsdienstleistungen. Das Bankkundengeheimnis und der Datenschutz bleiben dabei gewahrt. Im Rahmen von allfälligen Umstrukturierungen des TWINT Zahlungssystems können sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung von TWINT bearbeiteten Daten von der ZugerKB oder der Zahlungssystem-Betreiberin an eine andere Dienstleisterin mit Sitz im Inland übertragen werden, um dem Nutzer weiterhin vergleichbare mobile Zahlungsdienstleistungen anbieten zu können.
15. Recht zur Nutzung von ZugerKB TWINT:
Für die Nutzung von ZugerKB TWINT gewährt die ZugerKB dem Nutzer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, unentgeltliche Recht, ZugerKB TWINT herunterzuladen, auf einem im Besitz und unter der Kontrolle des Nutzers befindlichen Endgerät zu installieren und zu nutzen. ZugerKB TWINT kann Software enthalten, welche von Dritten lizenziert wurde. Der Nutzer anerkennt und akzeptiert die Rechte der ZugerKB sowie gegebenenfalls von Dritten an ZugerKB TWINT. Weicht die Nutzung von ZugerKB TWINT erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die ZugerKB den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Nutzers bei Vertragsabschluss.
16. Keine Gewähr für Funktionen von ZugerKB TWINT / Änderungen
Die ZugerKB übernimmt keine Gewähr für die Funktion und den Betrieb von ZugerKB TWINT. Insbesondere übernimmt die ZugerKB keine Gewähr, dass ZugerKB TWINT auf dem Kunden-Endgerät und mit seinem Netzbetreiber fehlerfrei funktioniert. Die ZugerKB hat keine Pflicht, ZugerKB TWINT zu aktualisieren, anderweitig zu verbessern, zu erweitern oder zu unterstützen.
Die ZugerKB ist berechtigt, den Leistungsumfang von ZugerKB TWINT jederzeit ohne vorgängige Anzeige zu ändern oder ZugerKB TWINT ganz einzustellen. Zudem nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die von der ZugerKB bereitgestellten Informationen als vorläufig und unverbindlich gelten. Die ZugerKB behält sich das Recht vor, ZugerKB TWINT jederzeit und ohne Vorankündigung vom Kunden-Endgerät zu löschen oder löschen zu lassen.
17. Kosten
Die Nutzung von ZugerKB TWINT ist kostenlos. Die ZugerKB behält sich jedoch vor, für die Nutzung von ZugerKB TWINT zu einem späteren Zeitpunkt eine Entschädigung/Gebühr einzuführen. Die separaten vertraglichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Kontoführung bleiben unverändert bestehen und gehen - im Fall eines Widerspruchs - der vorliegenden Bestimmung vor. Betreffend den Datentransfer über das Internet (inkl. Roaming) sowie den Versand von SMS kommen die entsprechenden vertraglichen Bestimmungen (inkl. Bestimmungen über Gebühren/Kosten) gemäss dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter zur Anwendung.
18. Händlerkommissionen
Bei der Tätigung von P2M-Transaktionen bezahlen die Händler eine Gebühr für die Inanspruchnahme des TWINT Zahlungssystems (sog. Händlerkommission) an die Unternehmen, welche die Händler für die Akzeptanz von TWINT angeworben und mit diesen entsprechende Verträge abgeschlossen haben (sog. Acquirer). Ein Teil dieser Gebühren kann an die ZugerKB weitergeleitet werden. Der Kunde erklärt sein diesbezügliches Einverständnis und verzichtet zugunsten der ZugerKB vollumfänglich auf allfällige eigene Ansprüche.
19. Risiken
Die Nutzung von ZugerKB TWINT ist mit Risiken verbunden, z.B.:
- Systemunterbrüche und andere Übermittlungsstörungen, die Verzögerungen, Fehlleitungen oder Löschungen von Daten verursachen können;
- Missbrauch mit Schädigungsfolge durch das Abfangen von Daten durch Dritte;
- Abfrage der Daten bei Verlust des Endgeräts.
Die ZugerKB macht den Kunden darauf aufmerksam, dass durch das Herunterladen und die Nutzung von ZugerKB TWINT gegebenenfalls eine Kundenbeziehung mit der ZugerKB hergeleitet werden kann. Über ZugerKB TWINT werden dem Kunden z.B. unverschlüsselte Push Nachrichten gesendet, wobei eine Mobilgeräteerkennung vom Kunden-Endgerät generiert wird, welche dann über Google bzw. Apple versendet wird. Dies bringt z.B. folgende zusätzliche Risiken mit sich:
- fehlende Vertraulichkeit und damit Offenlegung der Kundenbeziehung zur ZugerKB und gegebenenfalls der Bankkundenbeziehung inklusive Bankkundendaten gegenüber Dritten;
- Veränderungen bzw. Verfälschungen von Daten (z.B. Vortäuschen falscher Daten).
Der Kunde hat die ZugerKB unverzüglich zu informieren, wenn er der Ansicht ist, jemand habe unberechtigte Manipulationen über seine ZugerKB TWINT App vorgenommen.
20. Haftung
Die ZugerKB übernimmt für die durch Übermittlungsfehler, Fehlleitungen, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in das Kunden-Endgerät verursachten Schäden keine Haftung, es sei denn, die ZugerKB habe die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Damit entfällt auch jede Haftung für Schäden infolge Störungen oder Unterbrüchen (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten) von ZugerKB-Systemen. Zudem ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere ausgeschlossen für entgangenen Gewinn oder Umsatz sowie den Verlust oder die Beschädigung der Daten. Die ZugerKB haftet überdies nicht für mittelbaren, indirekten oder Folgeschaden. Die ZugerKB schliesst zudem jede Gewährleistung oder Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Endgerät angezeigten Informationen aus. Ferner ist die ZugerKB nicht haftbar für die Netzbetreiber (Provider) und lehnt – soweit gesetzlich zulässig – auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab. Verletzungen von Sorgfalts- oder Kontrollpflichten des Kunden können dazu führen, dass der Kunde für den hieraus entstehenden Schaden einzustehen hat.
21. Vertriebsplattformen und App to App Switch-Funktion
Zugelassene Händler können den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen über eigene Apps anbieten, welche mit einer App to App Switch-Funktion ausgestattet sind und P2M-Zahlungen unterstützen. Die ZugerKB weist darauf hin, dass solche Händler-Apps als auch die ZugerKB TWINT App selbst nur über vertrauensvolle Vertriebsplattformen (wie z.B. App Store [iOS] oder Google Play Store) angeboten werden. Die ZugerKB schliesst jegliche Haftung aus für Schäden, welche im Zusammenhang stehen mit Anwendungssoftware, die von anderen Vertriebsplattformen stammt.
22. Beendigung der ZugerKB TWINT Dienstleistung
Der Kunde als auch die ZugerKB können die Nutzung von ZugerKB TWINT jederzeit einseitig beenden. Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen gelten ungeachtet einer Beendigung der ZugerKB TWINT Dienstleistung weiter.
23. Änderungen der Nutzungsbedingungen ZugerKB TWINT
Die ZugerKB behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden auf geeignete Weise bekanntgegeben und müssen vom Kunden vor einer weiteren Benützung von ZugerKB TWINT akzeptiert werden. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er die ZugerKB TWINT App auf seinem Smartphone löschen.
24. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen als ungültig, unwirksam oder undurchführbar erweisen oder ungültig, unwirksam oder undurchführbar werden, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Teile dieser Nutzungsbedingungen nicht beeinträchtigt werden. An die Stelle der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige gültige, wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der ungültigen, unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde.
25. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das zwischen dem Nutzer und der ZugerKB bestehende Rechtsverhältnis kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Rechtsverhältnis ist Zug.
Version 01.01.2024