Einlagensicherung / Staatsgarantie
Im Konkursfall einer Bank sind Guthaben bis zu einem Höchstbetrag durch die Einlagensicherung der esisuisse geschützt. Die Zuger Kantonalbank verfügt zusätzlich über eine Staatsgarantie. Der Kanton Zug haftet für die Verbindlichkeiten der Zuger Kantonalbank, sollten ihre Mittel nicht ausreichen.
Einlagensicherung der esisuisse
Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100’000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der Zuger Kantonalbank sind durch die Einlagensicherung gesichert.