Rechtzeitige Einzahlung in die Vorsorge 2. Säule und Säule 3a
Ein Ehepaar hat von seinem Konto am 29. Dezember 2017 (Tag der Abbuchung) den Beitrag für die Säule 3a an die Versicherung überwiesen und den Abzug in der Steuererklärung 2017 geltend gemacht. Die Verbuchung der Einlage auf dem Vorsorgekonto bei der Vorsorgestiftung ist aufgrund der dazwischenliegenden Sonn- und Feiertage erst am Mittwoch, dem 3. Januar 2018, erfolgt. Ist der Steuerabzug damit noch möglich?
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