Mietersperrkonto – Das Konto zur Hinterlegung von Mietzinsen
Das Mietersperrkonto dient zur Hinterlegung von Mietzinsen aus der Miete oder Pacht einer unbeweglichen Sache (Wohn- und Geschäftsräume, Parkplätze, etc.), falls die Vermieterschaft ein von der Mieterschaft gemeldeten Mangel an der Mietsache nicht innert der von der Mietpartei gesetzten Frist behoben hat (Art. 259g und Art. 288 OR).