Zuger Kantonalbank

Mietersperrkonto – Das Konto zur Hinterlegung von Mietzinsen

Das Mietersperrkonto dient zur Hinterlegung von Mietzinsen aus der Miete oder Pacht einer unbeweglichen Sache (Wohn- und Geschäftsräume, Parkplätze, etc.), falls die Vermieterschaft ein von der Mieterschaft gemeldeten Mangel an der Mietsache nicht innert der von der Mietpartei gesetzten Frist behoben hat (Art. 259g und Art. 288 OR).

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Konto kann nur eröffnet werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlegung des Mietzinses» erfüllt sind.
  • Durch die Hinterlegung der Mietzinsen auf dem Konto gelten diese als bezahlt.
  • Das Konto ist gesperrt und kann nur mit einer Verfügung der Schlichtungsbehörde saldiert werden.

Weitere Informationen

Details

Währung

CHF

Kontoauszug 

Quartalsweise an Mieter- und Vermieterschaft

Kontoabschluss

Quartalsweise

Buchungsanzeigen

Jeweils an Mieter- und Vermieterschaft

Rückzüge

Das Konto ist gesperrt. Es sind keine Rückzüge möglich. Nach Abschluss des Schlichtungs- resp. Gerichtsverfahrens kann das Konto gegen Vorweisung des verfahrenserledigenden Verfügung ohne Kündigungsfrist saldiert werden.
 VoraussetzungSiehe Merkblatt «Hinterlegung des Mietzinses»
Zinsen & Preise
Zinssatz
  • 0%
  • Überzugszins 10%

Kontoeröffnung

Kostenlos

Kontoführung

CHF 18.– pro Quartal

Kontoabschluss

Kostenlos

Kontoauszug

  • Bei E-Bankbelegen: 1 Auszug pro Quartal kostenlos, CHF 1.– für jeden weiteren Auszug
  • Bei Zustellung per Post 1): 1 Auszug pro Quartal CHF 1.–, CHF 2.– für jeden weiteren Auszug
  • maximal CHF 30.– pro Abschlussperiode
Buchungen
  • Kostenlos mit E-Banking-Vertrag
  • CHF 0.50 pro Buchung ohne E-Banking-Vertrag
BuchungsanzeigeKostenlos 1)

Portospesen

Standard B-Post (auf Wunsch A-Post) werden einmal pro Versand und Empfänger weiterbelastet

Kontosaldierung

  • CHF 20.–
  • plus CHF 70.– Bearbeitungsgebühr

 

1) Bei Zustellung per Post zuzüglich Portospesen.

Eröffnung und Saldierung

Eröffnung

  • Sofern die Voraussetzungen Merkblatt «Hinterlegung des Mietzinses» erfüllt sind, kann die Mietpartei ein Mietersperrkonto bei der Zuger Kantonalbank eröffnen.
  • Die Eröffnung erfolgt mittels unterzeichnetem Antrag «Eröffnung Mietersperrkonto».
  • Unterhält die Mieterschaft noch keine Geschäftsbeziehung mit der Zuger Kantonalbank, sind zusätzliche Formalitäten (Identifikation, Unterzeichnung Basisvertrag, etc.) zur Eröffnung notwendig.
Antrag Eröffnung Mietersperrkonto (PDF/56KB)

Saldierung

  • Nach Abschluss des Schlichtungs- resp. Gerichtsverfahrens können die Parteien (Mieter- oder Vermieterschaft) bei der Zuger Kantonalbank gegen Vorweisung der verfahrenserledigenden Verfügung (im Original) die entsprechende Freigabe der hinterlegten Mietzinsen verlangen.
  • Anträge zur Freigabe des Mietersperrkontos sind an die Zuger Kantonalbank, 6301 Zug, zu richten.
  • Für die Saldierung wird in jedem Fall die schriftliche Zustimmung der Mieterschaft benötigt.

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