Zuger Kantonalbank

Rente oder Kapital? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Ihrer Ideallösung

 

Soll ich bei der Pensionierung mein Vorsorgekapital auszahlen lassen, eine lebenslange Pensionskassenrente beziehen oder eine Mischform wählen? Jede Variante hat Vor- und Nachteile. Da dieser Entscheid im Hinblick auf die Pensionierung einer der wichtigsten ist, sollte eine eingehende Analyse der familiären, gesundheitlichen und finanziellen Situationen vorausgehen.

Welche Aussage trifft auf Sie zu?

Rente beziehen

  • Ich bin auf ein regelmässiges Einkommen angewiesen.
  • Ich will garantierte Zahlungen auf Lebzeiten.
  • Langfristige Sicherheit hat für mich oberste Priorität.
  • Meine Vorfahren haben alle ein hohes Alter erreicht, und ich bin kerngesund.
  • Mein(e) Ehepartner(in) ist wesentlich jünger als ich.
  • Ich habe keine weiteren, namhaften Vermögenswerte.
  • Ich habe keine Lust, mein Vermögen selber zu verwalten.
  • Mein(e) Ehepartner(in) soll nach meinem Tod eine lebenslange Rente erhalten.

Kapital beziehen

  • Ich will frei über mein Kapital verfügen können.
  • Ich will Anlagemöglichkeiten mit Chancen auf höhere Rendite nutzen.
  • Mein(e) Ehepartner(in) und meine Kinder sollen nach meinem Tod etwas erben.
  • Ich möchte im Todesfall meine(n) Konkubinatspartner(in) begünstigen.
  • Mein Lebensunterhalt ist auch ohne die Rente weitgehend gesichert.
  • Ich will flexibel sein und bei Bedarf Schulden abbauen (z.B. Hypotheken).
  • Ich will meine Steuersituation optimieren (Kapitalverzehr nicht steuerbar).

Bei jeder Variante müssen auch Nachteile in Kauf genommen werden.

Nachteile Rente

  • nur teilweiser Übergang der Altersrente bei Tod
  • im Todesfall kein Rentenübergang auf Erben (Ausnahme Ehepartner)
  • Rente ist zu 100% steuerbares Einkommen
  • keine Flexibilität

Nachteile Kapital

  • keine Einkommensgarantie
  • Anlagerisiko ist selber zu tragen
  • Verwaltungsaufwand
  • einmalige Kapitalsteuer (getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz)

Mischform

Nicht immer ist der Fall eindeutig und neben der Rente oder dem Kapital kommt eine dritte Variante in Frage. Es ist nämlich auch möglich, sich einen Teil des Kapitals auszahlen zu lassen und den anderen Teil als Rente zu beziehen. Seit der 1. BVG-Revision müssen auch Pensionskassen, die den Kapitalbezug in ihrem Reglement nicht kennen, auf Wunsch des Versicherten mindestens 1/4 des BVG-Altersguthabens als Kapitalleistung ausrichten.

Wie soll man vorgehen?

Die Frage ob Rente oder Kapital sollte frühzeitig geklärt werden. Nach dem Gesetz ist nämlich der Entscheid für einen (Teil-)Kapitalbezug bereits 3 Jahre vor der gewünschten Pensionierung der Pensionskasse schriftlich mitzuteilen. In vielen Fällen kann dieser Beschluss dann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aufschluss über die gültigen Modalitäten gibt das aktuelle Pensionskassenreglement.

ZugerKB Entnahmeplan

Anleger, die bereits ein Vermögen angespart haben, können sich mit dem ZugerKB Entnahmeplan regelmässig Beträge auszahlen lassen und gleichzeitig von einer professionellen Vermögensverwaltung profitieren.

Weitere Informationen
Glückliche Familie im Herbst
Glückliche Familie im Herbst

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Jetzt im #ZugerKBlog informieren und wissen, was läuft.

#ZugerKBlog entdecken

Berechnen Sie Ihre Rente

Bestimmen Sie mit unserem Rentenrechner Ihre Rentenhöhe oder Rentendauer.

Zum Rentenrechner