Zuger Kantonalbank

Bürgschaft

Eine Bürgschaft für zusätzliche Sicherheit

Mit Abgabe einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank, als Bürgin gegenüber dem Gläubiger des Schuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen. Eine Bürgschaft setzt somit eine bestehende, zukünftige oder bedingte Schuld voraus. Die Bürgschaft ist eine akzessorische Verpflichtung. Somit hat die haftende Bank nur zu leisten, wenn der Schuldner seinerseits zur Leistung verpflichtet ist.

Vorteile

  • Steigendes Ansehen als Geschäftspartner
  • Möglichkeit, grössere Aufträge zu erhalten
  • Kostengünstig

Angebotene Bürgschaften

  • Einfache Bürgschaft
  • Solidarbürgschaft
  • Bauhandwerkerbürgschaft
  • Mietkaution
Mann in einem Meeting
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