Eine Bürgschaft für zusätzliche Sicherheit
Mit Abgabe einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank, als Bürgin gegenüber dem Gläubiger des Schuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen. Eine Bürgschaft setzt somit eine bestehende, zukünftige oder bedingte Schuld voraus. Die Bürgschaft ist eine akzessorische Verpflichtung. Somit hat die haftende Bank nur zu leisten, wenn der Schuldner seinerseits zur Leistung verpflichtet ist.