Regeln Sie Ihren Nachlass – Erbverträge und Testamente
Nur die wenigsten Menschen denken gerne an ihren Tod. Doch die meisten möchten, dass die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten nach dem Ableben so geregelt werden, wie sie es sich vorher gewünscht haben. Wer keine Anordnungen trifft, wie die Vermögenswerte nach dem Tod verteilt werden sollen, für den gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Diese entsprechen aber oft nicht den eigenen Wünschen. Deshalb besteht die Möglichkeit, mit einem Testament oder Erbvertrag seinen letzten Willen schon zu Lebzeiten festzuhalten.