Zuger Kantonalbank

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18.05.2024 – Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

An der Generalversammlung vom 18. Mai 2024 haben die Aktionärinnen und Aktionäre der Zuger Kantonalbank die beantragte Dividende von 220 Franken pro Aktie genehmigt und allen weiteren Anträgen des Bankrats zugestimmt. Die Bank setzt ihren Wachstumskurs erfolgreich fort.

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Kategorien: 2024 / Ad-hoc-Mitteilungen /

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