Teil II: Das Steuer-Lexikon (Buchstaben Q–Z)
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Was muss man bei einer Scheidung oder Trennung berücksichtigen? Wo wird man besteuert, wenn man umgezogen ist? Welche Kosten sind bei Wochenaufenthaltern abzugsfähig? Und können Spenden in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
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Steuererklärung, leicht gemacht
In verschiedenen Beiträgen haben wir das Steuer-ABC immer wieder erweitert:
Teil I
Das ABC-Lexikon mit Steuertipps (Buchstaben A–H) Das ABC-Lexikon mit Steuertipps (Buchstaben I–P) Das ABC-Lexikon mit Steuertipps (Buchstaben Q–Z)Teil II
Teil II: Das Steuer-Lexikon (Buchstaben A–H) Teil II: Das Steuer-Lexikon (Buchstaben I–P)Hier befassen wir uns mit den Buchstaben Q–Z.
Quellensteuerpflichtige Personen
Achtung Quellensteuerpflichtige: Es gab wichtige Neuerungen, die seit 1. Januar 2021 gültig sind. Informieren Sie sich deshalb in unserem Blog-Beitrag «Achtung Quellensteuerpflichtige: wichtige Neuerungen ab 01.01.2021».
Renten
AHV- und IV-Renten sowie Renten der beruflichen Vorsorge müssen als Einkommen in der Steuererklärung deklariert werden. Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge und Leistungen aus der privaten Altersvorsorge werden zu einem speziellen Steuersatz besteuert. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind steuerfrei.
Scheidung
Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung während der Steuerperiode werden die Eheleute für die gesamte Steuerperiode getrennt besteuert und müssen je eine separate Steuererklärung 2020 einreichen.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag «Steuerfolgen bei Scheidung oder Trennung».
Umzug
Massgebend dafür, wo Sie jeweils Ihre Steuern bezahlen, ist der Wohnsitz am 31. Dezember des entsprechenden Jahres.
Steuertipp
Wenn Sie flexibel sind, dann lohnt es sich zu prüfen, ob es schlauer ist, in eine steuergünstigere Gemeinde zu ziehen – auch wenn die Wohnungsmieten höher sind. Machen Sie Ihre eigene Aufrechnung immer auf ein Jahr umgerechnet unter der Berücksichtigung von Wohnungsmiete, Steuerfuss und Krankenkassenprämien. Interessiert Sie ein grober Überblick über die Steuerbelastungen in der Schweiz? Entnehmen Sie spannende Informationen aus unserem Blog- Beitrag «Wie viel Sie wo zahlen – Steuerbelastung im Vergleich».
Velopauschale und ÖV-Abo
Die Pendlerkosten zwischen Ihrem Wohn- und Ihrem Arbeitsort sind abzugsfähig. Abziehbar sind effektive Kosten für den öffentlichen Verkehr, das Auto oder das Motorrad. Auf Bundesebene ist dieser Abzug jedoch auf 3’000 Franken begrenzt. Bei den Staats- und Gemeindesteuern variiert der Maximalbetrag je nach Kanton. Im Kanton Zug ist der Pendlerabzug ab der Steuerperiode 2020 auf 6’000 Franken beschränkt. In Zürich kann man maximal 5’000 Franken, in Luzern und Schwyz 6’000 Franken als Abzug geltend machen. Fahren Sie mit dem Velo zur Arbeit, können Sie pauschal 700 Franken abziehen.
Wochenaufenthalter am Arbeitsort
Steuerpflichtige, die sich während der Woche am Arbeitsort aufhalten und am Wochenende oder an freien Arbeitstagen an den Wohnort der Familie zurückkehren, sind Wochenaufenthalter. Liegt der Familienort bzw. der wesentliche Lebensmittelpunkt in einem steuergünstigen Kanton und der Arbeitsort in einem Hochsteuerkanton, kann die Konstellation für Wochenaufenthalter sehr interessant werden. Steuerpflichtig ist man generell dort, wo der wesentliche Lebensmittelpunkt ist.
Steuertipp
Mit dem Status als Wochenaufenthalter können Sie je nach Situation Steuern sparen. Doch was zeichnet einen Wochenaufenthalter aus? Welches sind die Kriterien für einen Wochenaufenthalter? Welche Kosten sind abzugsfähig? Informieren Sie sich in unserem ausführlichen Blog-Beitrag «Wochenaufenthalter am Arbeitsort: Was kann steuerlich berücksichtigt werden?».
Xantia, X3… Autos
Das Auto gilt als Vermögen und muss in der Steuererklärung deklariert werden. Ausgenommen sind geleaste Fahrzeuge.
Yen, Euro, Franken und anderes Bargeld oder Gold
Falls Sie zu Hause oder im Tresor Bargeld (auch ausländische Banknoten) und Gold aufbewahren, müssen diese in der Steuererklärung unter «Vermögen» aufgeführt werden.
Steuertipp
Nicht deklarierte Vermögenswerte wie Wertschriften, Bankkonten, Bargeldreserven oder eine Ferienwohnung in Italien können Ihnen zum Verhängnis werden. Erfahren Sie mehr in unserem Blog-Beitrag «Unversteuertes Vermögen freiwillig deklarieren? Das sollten Sie wissen.»
Zuwendungen
Spenden dürfen als gemeinnützige Zuwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht und so in Abzug gebracht werden. Damit verringert sich das steuerbare Einkommen um den ausgewiesenen Spendenbetrag. Es gibt in vielen Kantonen jedoch eine untere Grenze für den Steuerabzug, aber es gibt auch Kantone, die keinen Mindestbetrag kennen.
Auch ist die Höhe des Spendenabzugs in den meisten Kantonen nach oben begrenzt: bei der direkten Bundessteuer bei 20 Prozent des Reineinkommens. Diese 20 Prozent haben fast die meisten Kantone auch auf der Kantonsebene übernommen.
Allgemein gibt es zu diesem Thema unter den Kantonen recht grosse Unterschiede beim steuerlichen Umgang mit Spenden.