Wie versteuere ich meinen Lotteriegewinn?

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Matteo kann es nicht glauben: Er hat beim Swiss Lotto sechs Zahlen richtig getippt und den Jackpot geknackt. Er hat 1’300’000 Franken gewonnen. Bevor er einen Teil des Ertrags bei seiner Bank anlegt und den anderen Teil ausgibt, möchte er von seinem Steuerberater Folgendes wissen: Muss er Steuern auf seinen Gewinn bezahlen?

Bild: © Ralf Geithe – stock.adobe.com

Seit 1. Januar 2019 neues Geldspielgesetz

Das Geldspielgesetz bringt verschiedene grundlegende Neuerungen mit sich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Gesetz lässt neu Online-Spiele zu wie zum Beispiel Poker oder Roulette und sperrt im Gegenzug den Zugang zu nicht bewilligten Online-Spielangeboten. Wer auf einer illegalen Seite landet, wird auf eine staatliche Informationsseite weitergeleitet mit dem Hinweis, dass das Spiel in der Schweiz nicht bewilligt ist.
  • Verstärkung des Schutzes der Spielerinnen und Spieler vor Spielsucht.
  • Die Verordnungen legen maximale Summen für Pokerturniere und Tombolas fest.

Neues Geldspielgesetz: vorteilhaft für Lottogewinner?

Gewinne bis zu 1 Million Franken sind ab dem 1. Januar 2019 (oder bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten höheren Geldbetrag) steuerfrei! Nur was darüber liegt, ist weiterhin zu versteuern. Das Gleiche gilt für Gewinne aus Sportwetten, grossen Geschicklichkeitsspielen sowie Online-Teilnahmen an Spielbankenspielen, sofern diese in der Schweiz zugelassen sind.

Illustrationsbeispiel

Für Matteo sieht die Situation wie folgt aus:

  • Gewinn bis zur Freigrenze von 1’000’000 Franken: verrechnungs- und einkommenssteuerfrei
  • Gewinn über der Freigrenze 300’000 Franken: verrechnungs- und einkommenssteuerpflichtig

Einsatzkosten abzugsfähig?

Auf dem steuerbaren Gewinn von 300’000 Franken aus einem Lotteriegewinn kann Mateo zudem 5% als Pauschalabzug für die Einsatzkosten geltend machen, maximal jedoch 5’000 Franken. 

Auf den einzelnen Gewinnen aus Online-Spielbankenspielen sind die vom Online-Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze im Steuerjahr in der Höhe von bis zu 25’000 Franken abziehbar.

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Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin, ist seit 2017 bei der ZugerKB tätig. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung betreut sie komplexere Steuerfälle und internationale Kundschaft. Sie lebt ihren Beruf nach dem Motto «Steuern bezahlen müssen alle – bezahlen Sie aber nur so viel Sie müssen». In der Freizeit ist sie am liebsten mit ihrem Mann und den Kindern in der Natur unterwegs oder mit einem spannenden Buch im Garten.


Kategorien: Leben
Tags: Steuern , Vermögen

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