Wie versteuere ich Kryptowährungen?
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Bitcoin, Ether, Stellar… Das Interesse für Kryptowährungen hat inzwischen auch kleine Privatanleger erreicht. Auch unser Kunde Yves, Informatiker aus Zug, hat Kryptowährungen in seinem privaten Vermögensportfolio. Nun hat er diverse Fragen zu seinen Deklarationspflichten sowie zu den Steuerfolgen.
Bild: © Adobe Stock, Daniel Berkmann
Steuerfragen, einfach erklärt:
Yves: «Ich habe im Jahr 2018 das erste Mal in diverse Kryptowährungen investiert, insgesamt rund 20’000 Franken. Sind Kryptowährungen zu deklarieren und falls ja, wie?»
Pavla: «Der Besitz von Kryptowährungen ist wirtschaftlich vergleichbar mit dem Besitz von Bargeld oder Edelmetallen. Somit sind auch die Kryptowährungen in der Steuererklärung im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als «übrige Guthaben» in Schweizer Franken zu deklarieren und unterliegen auf Kantons- und Gemeindeebene der Vermögenssteuer. Den Bestand an Kryptowährungen können Sie mittels des Ausdrucks der digitalen Brieftasche («Wallet»), in der die digitalen Währungen abgelegt werden, nachweisen.
Seit dem Kauf der Kryptowährungen haben sich die Kurse ganz unterschiedlich entwickelt. Welcher Wert ist nun zu deklarieren?
Für bestimmte virtuelle Währungen publiziert die ESTV einen Jahresendkurs. Dieser Wert entspricht dem Durchschnittswert verschiedener Handelsplattformen. Dieser Kurs ist als massgebender Vermögenssteuerwert zu deklarieren. Falls kein offizieller Kurswert der ESTV vorliegt, ist beispielsweise der Kurs derjenigen Handelsplattform zu wählen, über die Sie üblicherweise Ihre Transaktionen abwickeln. Ist kein aktueller Bewertungskurs ermittelbar, ist der ursprüngliche Kaufpreis der Kryptowährung in Schweizer Franken heranzuziehen.
Welche Steuerfolgen resultieren aus dem Kapitalgewinn bzw. Kapitalverlust?
Der Kapitalgewinn bei der Veräusserung der Kryptowährungen im Privatvermögen ist steuerfrei. Analog ist der Kapitalverlust nicht abziehbar und daher steuerlich nicht relevant. Werden die Kryptowährungen hingegen im Geschäftsvermögen gehalten oder gewerbsmässig gehandelt, ist der realisierte Kapitalgewinn als selbstständiges Erwerbseinkommen zu versteuern. Realisierte Verluste können dann steuerlich abgezogen werden. Die Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen ist nicht immer einfach. Falls diesbezüglich Unsicherheit besteht, empfehlen wir Ihnen, dies abzuklären.
Neben den digitalen Währungen wie Bitcoins besteht auch eine Anzahl von digitalen Vermögenswerten mit besonderen Merkmalen, beispielsweise Tokens. Räumt ein Token zusätzliche Rechte ein, die über die Rechte der typischen digitalen Währungen hinausgehen, so sind die Steuerfolgen je nach konkreten Merkmalen im Einzelfall zu beurteilen.
Ich möchte in der Zukunft Kryptowährungen selber schürfen. Wäre das erzielte Einkommen steuerpflichtig?
Ja. Das Entgelt für das sogenannte Schürfen («Mining») ist als Einkommen aus selbstständigem Haupt- oder Nebenerwerb steuerpflichtig. Das erzielte Einkommen ist im Zeitpunkt des Zuflusses in Schweizer Franken umzurechnen.