Wie geben wir unser Haus an unsere Kinder weiter?

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Die Übertragung einer Immobilie wirft viele Fragen auf. Vor allem dann, wenn mehrere Kinder zu berücksichtigen sind. Schliesslich sollen alle Kinder in den Prozess mit einbezogen werden.

Barbara und Urs haben drei erwachsene Kinder und leben alleine in ihrem Einfamilienhaus. Früher war das Haus belebt und der Garten eine Wohltat. Heute im Alter stellt das Haus für Barbara und Urs eine Belastung dar. Zu gross und zu aufwändig empfinden sie die Arbeiten im und am Haus. Für ihre Tochter Sandra wäre es aber ideal. Die frischgebackene Mutter hätte viel Platz für ihre eigene Familie. Auch stellt sich die Frage, wo Barbara und Urs in Zukunft leben wollen. Allenfalls benötigen sie noch genügend finanzielle Mittel für eine Eigentumswohnung.

Damit Barbara und Urs und auch Sie keine Fehler machen, hier meine drei Tipps:

1. Frühzeitiger Einbezug aller Kinder und transparente Kommunikation

Obwohl Barbara und Urs weder zur Rechenschaft noch zum Beizug der übrigen Kinder verpflichtet sind und die Übergabebedingungen grundsätzlich frei festlegen können, ist es ratsam, auch die anderen Kinder in dieses Rechtsgeschäft einzubeziehen.

2. Einholung einer Schätzung

Weil im Erbrecht der Verkehrswert massgebend ist, empfiehlt sich, die Liegenschaft durch einen neutralen Sachverständigen schätzen zu lassen. Verfügt Sandra über zu wenig Eigenkapital, kann ein Teil des Übernahmepreises von den Eltern als Erbvorbezug oder Darlehen gewährt werden. Soweit für Barbara und Urs finanziell tragbar, kann den Söhnen ein Erbvorbezug in gleicher Höhe ausgerichtet werden.

3. Abschluss eines Erbvertrags zwischen den Eltern und allen Kindern

Im Erbvertrag wird festgehalten, dass der vereinbarte Übergabepreis von allen Beteiligten akzeptiert wird und die Söhne bei der späteren Erbteilung keine weiteren Ansprüche aus diesem Rechtsgeschäft geltend machen können.

Unsere Beratung schafft Klarheit

In unserer Beratung werden die Wünsche von Barbara und Urs den rechtlichen Rahmenbedingungen gegenübergestellt und die Vor- und Nachteile einer lebzeitigen Übertragung des Eigenheims gegeneinander abgewogen. Die beiden sind damit für eine faire Nachlassregelung vorbereitet und können die Teilung ihrer zukünftigen Hinterlassenschaft selber aktiv mitgestalten. Wir als Berater sind unabhängig, fair und objektiv. So schaffen wir gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden die optimale Basis, um Entscheidungen treffen zu können.  

Bei der Beratung können auch weitere Themen angesprochen werden wie «Wohnrecht oder Nutzniessung?». Oft steht auch die Frage im Raum, wer bei einer Nutzniessung die Hypothek zu tragen hat. Sein Eigenheim zu übertragen, ist gar nicht so einfach. Deshalb fragen Sie uns. Wir begleiten Sie im Leben.

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Philip Luthiger

Philip Luthiger

Philip Luthiger, Berater Güter- und Erbrecht, ist seit 2016 dabei. Er sorgt für massgeschneiderte Lösungen bei der Nachfolgeplanung und für deren Abwicklung als Willensvollstrecker. Er entwirft Ehe- und Erbverträge, errichtet Testamente oder auch Erbteilungsverträge im Rahmen einer Nachlassabwicklung. Er schafft Sicherheit für unsere Kunden. Privat mag er die Schönheit unserer Berge.


Kategorien: Geld

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