Tragbarkeit von Hypotheken nach der Pensionierung
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Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, ob Sie Ihre Hypothekarzinsen auch nach der Pensionierung mit geringerem Einkommen finanzieren können? Falls nein, ist es ratsam, sich mit dieser Thematik proaktiv zu befassen.
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Im Alter die Hypothek bezahlen
Viele Menschen denken wie folgt: «Keine hohe Hürde für mich – angesichts der sehr tiefen Hypothekarzinsen.» Sollte man jedoch nicht denken, denn Banken rechnen mit der sogenannten Tragbarkeitsregel. Was heisst das genau?
Tragbarkeitsregel Finanzierung
- Die Unterhaltskosten der Immobilie werden mit 0,80 Prozent des Immobilienwerts gerechnet.
- Der kalkulatorische Zinssatz der Hypothek wird mit 5 Prozent berechnet.
- Das freie Vermögen wird ebenfalls mitberücksichtigt. Es wird kalkulatorisch bis ins hohe Alter verzehrt.*
Zudem sind in den letzten Jahren die Zinsen markant gesunken. Das bekommen auch die Pensionskassen zu spüren. Die Erträge der Anlagen werden weniger, die voraussichtliche Altersleistung der Pensionäre wird immer geringer, und die Umwandlungssätze sinken.
Praxisbeispiel Tragbarkeitsrechnung bei Hypotheken
Das Ehepaar Iten hat vor rund zehn Jahren eine Eigentumswohnung erworben. Herr Iten möchte sich in acht Jahren im Alter von 63 Jahren pensionieren lassen. Der Wert der Immobilie ist in den letzten Jahren stark gestiegen, sodass die Belehnung im Rahmen einer ersten Hypothek ist. Das Ehepaar hat gut gelebt und sich einiges gegönnt. Herr Iten hat lediglich den Maximalbetrag – seit dem Kauf der Wohnung – in die Säule 3a einbezahlt. Frau Iten ist nicht erwerbstätig.
Herr und Frau Iten hatten kürzlich einen Termin bei ihrem Bankberater. Grund dafür war die Fälligkeit einer Festhypothek. Da Herr Iten bereits 55-jährig ist, wird auch die Tragbarkeit nach der Pensionierung angesprochen.
Der Bankberater zeigt dem Ehepaar die Situation wie folgt auf:
Immobilienwert |
1’200’000 Franken |
Hypothek abzüglich Guthaben Säule 3a (700’000–70’000 Franken) |
630’000 Franken |
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5 Prozent Zins für Hypothek (630’000 × 5 Prozent) |
31’500 Franken |
0,8 Prozent Unterhaltskosten (1’200’000 × 0,8 Prozent) |
9’600 Franken |
Gesamtkosten |
41’100 Franken |
Erforderliches Renteneinkommen (41’100 Franken: 35 × 100) |
117’429 Franken |
Zu erwartende AVH-Rente, Stand 2020 (Ehepaar) |
42’660 Franken |
Zu erwartende Pensionskassenrente |
60’000 Franken |
Total Renteneinkommen |
102’660 Franken |
Um diese Tragbarkeit von 35 Prozent zu erreichen, sollte die Hypothekarschuld bei der Pensionierung bei rund 510’000.00 Franken liegen. Das bedeutet, dass in den acht Jahren, die Herr Iten noch arbeitet, die Hypothek um 120’000.00 Franken reduziert werden muss.
Fazit
Herr Iten wird in den nächsten acht Jahren weiterhin den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen. Zusätzlich wird er pro Jahr rund 8’000.00 Franken der Hypothek amortisieren. Dies ist mit dem Erwerbseinkommen von heute verkraftbar, und die Tragbarkeit ist nach der Pensionierung kein Thema mehr.
*Das Vermögen wird bei diesem Beispiel nicht berücksichtigt.