Patchworkfamilie: Wer erbt was?

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Patchworkfamilien haben sich mittlerweile zu einer häufigen Form der Lebensgemeinschaft entwickelt. Doch die Regelung des Nachlasses ist entsprechend komplex und anspruchsvoll.

Bild: © Adobe Stock, Martinan

Erbaufteilung regeln 

Urs und Livia haben vor zehn Jahren geheiratet. Livia hat aus erster Ehe zwei erwachsene Kinder und Urs hat aus einer früheren Beziehung eine erwachsene Tochter. Urs hat eine Eigentumswohnung in die Ehe eingebracht, in der das Ehepaar wohnt. Urs ist noch erwerbstätig, Livia ist Hausfrau. Urs möchte nun die Wohnung renovieren lassen. Er benötigt dazu eine weitere Hypothek. Anlässlich des Gesprächs für die Finanzierung bei der Bank hat der Berater das Ehepaar auf die Regelung ihrer güter- und erbrechtlichen Verhältnisse angesprochen. Urs und Livia haben sich bisher keine Gedanken dazu gemacht und waren überrascht, wie kompliziert die Aufteilung ihres Erbes beim Versterben eines Partners werden kann.

Wie sieht die Situation ohne Erbregelung aus?

Urs und Livia unterstehen dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Bei diesem Güterstand gibt es für jeden Ehegatten ein Eigengut (in die Ehe eingebrachte Vermögenswerte, Erbschaften/Erbvorbezüge, Schenkungen, Genugtuungsansprüche, persönliche Gegenstände) und eine Errungenschaft (insbesondere Arbeitserwerb).

Im Todesfall von Urs werden die beiden Errungenschaften, also sowohl die Errungenschaft von Urs als auch diejenige von Livia, je hälftig geteilt, und jeder Ehegatte erhält die Hälfte der Gesamtsumme beider Vorschläge (Nettoerrungenschaft). Livia behält zudem ihr Eigengut. Die eine Hälfte der Gesamtsumme des Vorschlags beider Ehegatten bildet zusammen mit dem Eigengut von Urs sein Nachlassvermögen.

Güterrechtliche Auseinandersetzung 

Im Nachlassvermögen von Urs befindet sich damit auch seine Eigentumswohnung, die für die Erbteilung zum Verkehrswert eingesetzt werden muss. Das Nachlassvermögen steht den Erben von Urs je zur Hälfte zu. Es erben damit Livia ½ und die Tochter von Urs ½. Fraglich ist damit, ob Livia genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, damit sie die Wohnung zu Eigentum übernehmen und das Erbe der Stieftochter auszahlen kann.

Erbvertrag machen

Bei Patchworkfamilien lässt sich der Nachlass oft mit einem Erbvertrag am besten regeln. Urs und Livia haben sich durch einen Juristen bei der Zuger Kantonalbank beraten lassen und daraufhin mit allen Kindern einen Erbvertrag abgeschlossen. In diesem haben sie vereinbart, dass beim Erstversterben von Urs oder Livia der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe ist und beim Ableben des überlebenden Ehegatten die drei Kinder zu gleichen Teilen erben. Damit ein solcher Erbvertrag mit den Kindern abgeschlossen werden kann, müssen diese volljährig sein.

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Monika Günter

Monika Günter

Monika Günter ist bis Mai 2023 Leiterin Güter- und Erbrecht bei der ZugerKB gewesen. In dieser Funktion führte sie ihre Kundinnen und Kunden durch sämtliche rechtliche Fragen zur Nachlassregelung. Als Willensvollstreckerin begleitete sie die Erben bis zum Abschluss der Erbteilung. Abschalten vom beruflichen Alltag kann sie am besten beim Klavierspielen.


Kategorien: Leben

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