Geschäftsauto in der Steuererklärung deklarieren

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Fahren Sie regelmässig mit dem Geschäftsauto zur Arbeit, und nutzen Sie das Fahrzeug auch privat? Seit der Steuerperiode 2022 hat sich die steuerliche Handhabung geändert.

© Adobe Stock, Halfpoint

Neue Steuerregelung

Die Aufrechnung für die private Nutzung eines Geschäftsautos wurde auf jährlich 10,8 Prozent des Kaufpreises angehoben. Damit sind neu die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort, die durch den Arbeitgeber getragen werden, pauschal abgegolten.

Im Lohnausweis wird der sogenannte Privatanteil wie bisher als Gehaltsnebenleistung aufgeführt. Die komplizierte Deklaration des Aussendienstanteils und der Homeoffice-Tage fällt weg. Die unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort wird weiterhin mittels Feld F im Lohnausweis ausgewiesen.

Folgen für Arbeitgeber

Der administrative Aufwand beim Erstellen des Lohnausweises nimmt ab, da der Anteil Aussendiensttage nicht mehr ausgewiesen werden muss.

Folgen für Arbeitnehmer

Mit der neuen Regelung gibt es aufgrund der pauschalen Anrechnung des Arbeitswegs steuerlich betrachtet sowohl Gewinner als auch Verlierer. Vorteilhafter ist die Gesetzesanpassung für Arbeitnehmer mit einem längeren Arbeitsweg und keinem oder einem niedrigen Aussendienstanteil. Dies, weil die Begrenzung der abzugsfähigen Fahrkosten bei Bund und Kantonen nicht mehr zur Anwendung kommt. Mehr ins Gewicht fallen dürfte die zusätzliche Steuerbelastung bei Arbeitnehmern mit hohem Aussendienstanteil bzw. kurzem Arbeitsweg.

Grundsätzlich gilt: Der höhere Privatanteil ist auch die Basis für die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV und allenfalls berufliche Vorsorge). Aus diesem Grund kommt es in der Regel zu einer leichten Verbesserung der Vorsorgeleistungen, sofern die gesetzlichen oder reglementarischen Maximalleistungen noch nicht erreicht sind.

 

«Möchten Sie sich vergewissern, ob Sie alle steuerlichen Abzüge ausschöpfen? Gerne sorgen wir dafür und holen mit unserer Erfahrung aus Ihrer Steuererklärung das Beste für Sie heraus.»

Stefania Conte, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank

 

 

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Stefania Conte

Stefania Conte

Stefania Conte ist seit 2020 als Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank tätig. Sie erledigt für unsere Kundinnen und Kunden das Ausfüllen der Steuererklärung. Gerne hilft sie bei Steuerfragen weiter und sorgt dafür, dass bei der jährlichen Deklaration keine Abzüge vergessen gehen. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit ihrer Familie unterwegs in der Natur.


Kategorien: Geld
Tags: Steuern

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