Ferienwohnung im Ausland – versteckte Kosten
, 2 Minuten
Träumen Sie auch davon, eine Ferienwohnung am Meer zu besitzen? Bevor Sie Ihren Traum verwirklichen, sollten Sie einige wichtige Fragen klären: Müssen Sie die ausländische Liegenschaft in Ihrer Schweizer Steuererklärung angeben? Und falls ja, wie wirkt sich dies auf Ihre Steuerrechnung aus?
Deklarationspflicht in der Schweiz
Liegenschaften werden grundsätzlich am Ort der Lage besteuert. Das heisst jedoch nicht, dass Sie Ihre ausländische Ferienwohnung in Ihrer Schweizer Steuererklärung nicht deklarieren müssen. Im Gegenteil: Der Steuerwert der Liegenschaft und der Ertrag daraus werden nämlich zu den satzbestimmenden Faktoren herangezogen. Das heisst, sie beeinflussen den hierzulande anwendbaren Steuersatz.
Welche Werte sind zu deklarieren?
Für die Deklaration der Liegenschaft im Ausland werden die gleichen Grundsätze angewendet wie im Kanton Zug. Für die Einkommenssteuer ist der Eigenmietwert beziehungsweise der Mietertrag zu deklarieren. Für die Vermögenssteuer ist der Steuerwert der Liegenschaft massgebend, im Normalfall der Kaufpreis.
Achtung bei Schulden und Schuldzinsen
Schulden und Schuldzinsen werden im Rahmen der Steuerausscheidung nach Lage der Aktiven zwischen Inland und Ausland anteilmässig verteilt. Ist beispielsweise Ihr Eigenheim in der Schweiz mit einer Hypothek belastet, wird ein Teil der Schuld und der Schuldzinsen dem Ausland zugewiesen. Dies hat zur Folge, dass das hierzulande zu besteuernde Nettoeinkommen und das Nettovermögen steigen. Die auf Spanien entfallenden Schulden und Schuldzinsen sind hierzulande jedoch lediglich für die Satzbestimmung abzugsfähig. Da der Kanton Zug (wie die meisten Kantone) eine Steuerprogression kennt, werden Ihre Vermögenswerte bzw. Ihr Einkommen in der Schweiz zu einem höheren Steuersatz besteuert. Somit kann die ausländische Liegenschaft eine bedeutende Auswirkung auf Ihre Steuerrechnung in der Schweiz haben.
Abzug der Unterhaltskosten
Gleich wie in der Schweiz können Sie für Ihre ausländische Liegenschaft den Abzug der (effektiven oder pauschalen) Unterhaltskosten geltend machen. Für das satzbestimmende Einkommen in der Schweiz werden jeweils die Nettoerträge berücksichtigt. Ist der Nettoertrag aus der Liegenschaft negativ – beispielsweise wegen einer Renovation –, sinkt Ihr satzbestimmendes Einkommen und somit auch der hierzulande anwendbare Steuersatz.
Auswirkungen vor dem Kauf der Liegenschaft kennen
Die Auswirkung einer Ferienwohnung im Ausland auf Ihre Schweizer Steuerrechnung kann nur im Gesamtkontext Ihrer individuellen Situation untersucht werden.
Anmerkung: Falls Sie im Ausland auch über ein Bankkonto verfügen, vergessen Sie nicht, dieses ebenfalls in der Steuererklärung zu deklarieren.
«Ich empfehle Ihnen, sich vor dem Kauf einer Ferienwohnung im Ausland über die steuerlichen Folgen ausführlich zu informieren. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können die Ferien in Ihrer Wohnung am Meer entspannt geniessen.»
Pavla Furrer, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank