Familienbesteuerung und wie Familien Geld ansparen

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Familien und Firmen haben Gemeinsamkeiten: Sie sind individuell und haben besondere steuerliche Bedürfnisse. Daniela Kutlesa, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank, kennt die Fragen, die zum Thema Familienbesteuerung immer wieder aufkommen. Sind die Nachhilfestunden für das Kind abzugsfähig? Kann das Babysitting steuerlich geltend gemacht werden? Muss der Lehrlingslohn in der Steuererklärung der Eltern deklariert werden? Diese und weitere Kundenfragen beantwortet Daniela und gibt Tipps, wie Familien Geld sparen können.

Frage eines Kunden: Meine Frau und ich haben für ein Abendessen auswärts jemanden für die Kinderbetreuung engagiert. Können diese Kosten in Abzug gebracht werden?

Daniela Kutlesa: Nein. Kosten für das Babysitting am Abend können nicht geltend gemacht werden. Damit Fremdbetreuungskosten wie zum Beispiel Babysitting oder Kinderkrippe in Abzug gebracht werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Beide Elternteile müssen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind in einer Ausbildung bzw. machen eine berufliche Weiterbildung oder können aufgrund schwerer Krankheit bzw. Invalidität die Kinder nicht selbst betreuen.
  • Kosten sind nur für diejenigen Zeiten massgebend bzw. abziehbar, an denen die Eltern gemeinsam arbeiten.
  • Bei Teilzeitpensum eines Elternteils sind die Kosten nur für diejenigen Zeiten massgebend bzw. abziehbar, an denen die Eltern gemeinsam arbeiten.

Für jedes Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann im Kanton Zug für die Steuerperiode 2023 ein maximaler Jahresabzug für Kinderdrittbetreuungskosten von CHF 25’000 (Bundessteuer) bzw. CHF 6200 (Kantonssteuer) geltend gemacht werden. Für diese Kosten besteht eine Nachweispflicht gegenüber der Steuerbehörde. Ab Steuerperiode 2024 profitieren Familien von höheren Fremdbetreuungsabzügen.

Anwendung des maximalen Kinderdrittbetreuungskostenabzuges (pro Kind und Jahr)

  StP 2022  StP 2023  StP 2024
 Kanton Zug CHF6’000.00  CHF 6’200.00  CHF 25’000
 Bund CHF10'100.00  CHF 25’000.00  CHF 25’500

Und wie sieht es aus, wenn die Grosseltern auf die Enkelkinder aufpassen?

Falls ein Abzug geltend gemacht wird, muss der Empfänger, hier die Grosseltern, dies in seiner Steuererklärung als Einkünfte versteuern. Auch hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie im oben genannten Fall.

Unser Sohn benötigt Unterstützung in Mathematik. Können wir die Nachhilfestunden in Mathe von der Steuer abziehen?

Die Nachhilfestunden, aber auch Kosten für Hobbys wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikschulen usw. können nicht geltend gemacht werden. Diese Kosten werden mit dem Kinderabzug abgedeckt.

Muss der Lehrlingslohn in der Steuererklärung der Eltern berücksichtigt werden?

Junge Erwachsene erhalten ihre erste Steuererklärung erst im Jahr ihrer Volljährigkeit. Das heisst, dass der Lehrlingslohn bis zu diesem Zeitpunkt nicht in der Steuererklärung der Eltern deklariert werden muss. Diese Praxis wird angewandt, weil nach allen Abzügen vom Lehrlingslohn kaum mehr steuerbares Einkommen verbleibt. Aber Achtung: Das Vermögen inklusive der Erträge der minderjährigen Kinder muss bis zu deren Volljährigkeit in der Steuererklärung der Eltern deklariert werden, wie zum Beispiel Sparkonten inklusive der Zinsen oder weiterer Anlagen, die einen Gewinn erzeugen.

Kann ich den Kinderabzug geltend machen, wenn mein Kind schon volljährig ist, sich aber noch in Ausbildung befindet?

Ja, aber es gelten im Kanton Zug folgende Voraussetzungen:

  • Das Reineinkommen des Kindes ist kleiner als CHF 19'610.
  • Als berufliche Ausbildung gilt sowohl eine Erst- wie auch eine Zweitausbildung, zum Beispiel Mittelschule, Berufsschule, Berufslehre, Fachhochschule, Hochschule. Die Erstausbildung ist dann abgeschlossen, wenn ein Abschluss erlangt wird, wie zum Beispiel Lehrabschluss, eidg. Fachausweis, eidg. Diplom, Hochschulabschluss. Die Weiterbildungskosten gehören nicht zu den Ausbildungskosten.
  • Nach dem Erreichen des 25. Lebensjahrs wird in der Regel kein Kinderabzug mehr gewährt.

Keine Voraussetzung ist, dass die Kinder mit den Eltern respektive einem Elternteil zusammenleben.

Wie Sie sehen, gibt es schon bei den oben genannten Fragen immer wieder auch Situationen mit Voraussetzungen, die zutreffen müssen, damit ein Abzug geltend gemacht werden kann. Gerade in der heutigen Zeit mit Patchworkfamilien, geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern ist es nicht immer einfach, zuzuordnen, welche Einkünfte, aber auch Abzüge wer, was, wann und wo in der Steuererklärung geltend machen darf oder muss.

 

«Aus steuerlicher Sicht muss die jeweilige familiäre Situation individuell betrachtet werden, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen. Dies überlässt man am besten den Profis.»

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank

Welche Möglichkeiten hat man als Familie, um Geld anzusparen?

Die Zuger Kantonalbank bietet viele Alternativen zum klassischen Sparkonto, wie zum Beispiel den ZugerKB Fondssparplan. Mit einem Fondssparplan kann man schon mit kleinen monatlichen Beträgen systematisch ein Vermögen aufbauen.

 

Was sind die Vorteile des Fondssparens?

  • Höhe und Häufigkeit der Einzahlungen sind frei wählbar
  • Auszahlungen sind jederzeit möglich
  • Kontoführung ist kostenlos
  • Kapitalgewinne aus dem Fondssparplan sind in der Regel steuerfrei
  • Bereits mit kleinen Sparbeiträgen erhält man Zugang zu diversifizierten und professionell verwalteten Wertschriftenlösungen

Wie sorge ich am besten für meine Kinder vor?

Hier eignet sich besonders ein «ZugerKB Geschenk-Fondssparplan». Damit sorge ich für künftige Ausgaben vor und erleichtere meinem Kind den finanziellen Start ins Erwachsenenleben. Übrigens ist der Geschenk-Fondssparplan auch hervorragend geeignet für Gotti, Götti oder Grosseltern, die regelmässig einen finanziellen Beitrag leisten wollen.

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Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin, ist seit 2017 bei der ZugerKB tätig. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung betreut sie komplexere Steuerfälle und internationale Kundschaft. Sie lebt ihren Beruf nach dem Motto «Steuern bezahlen müssen alle – bezahlen Sie aber nur so viel Sie müssen». In der Freizeit ist sie am liebsten mit ihrem Mann und den Kindern in der Natur unterwegs oder mit einem spannenden Buch im Garten.


Kategorien: Geld

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