Entlassen mit 59 – wie weiter?
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Hans Iten, 59 Jahre, arbeitet seit über 30 Jahren für einen Industriebetrieb. Aufgrund einer Neustrukturierung der Abteilungen wird ihm gekündigt.
Bild: © Adobe Stock, Jonas Glaubitz
Kündigung vor der Rente
Er bekam noch drei Monate seinen Lohn und wurde dann entlassen. Die erste Frage, die er sich stellt: Wie sieht es mit meiner Vorsorge aus? Habe ich genug angespart?
Vorsorgeplanung – in jeder Situation wichtig
In seinem Vorsorgeplan war die Pensionierung mit 62 Jahren vorgesehen und nicht die Pensionierung mit 59 Jahren. Aus diesem Grund nimmt Herr Iten sofort Kontakt mit seinem Bankberater auf. Dieser weist ihn darauf hin, dass gemäss neuem Recht ein Verbleib in der Pensionskasse möglich sein wird – ab dem 1. Januar 2021. Herr Iten beantragt Arbeitslosengeld, weil er keine neue Anstellung findet. Gleichzeitig schiebt er seine Pensionierung auf und bezahlt die Risikoprämien selber. Nach zwei Jahren ist er ausgesteuert und bereits 61 Jahre alt. Mit dem Vorbezug der angesparten 3a-Guthaben rettet er sich geschickt in die Pension mit 61 Jahren und bezieht aus der Pensionskasse seines früheren Arbeitgebers die Rente.