Checkliste: Steuertipps für den Berufseinstieg und Arbeitnehmende

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Hatten Sie im Steuerjahr 2024 den Einstieg ins Berufsleben bereits hinter sich? Der Berufseinstieg hat bestimmt einige Veränderungen und Herausforderungen mit sich gebracht. Und schon steht die nächste Herausforderung an: das Ausfüllen der Steuererklärung! Mit wertvollen Tipps und Tricks können Sie Ihre Steuerschuld gezielt senken.

Berufsauslagen

Fahrkosten

Ist Ihre Arbeit ganz in der Nähe Ihres Wohnsitzes und Sie nutzen das Fahrrad für den Arbeitsweg, können die Fahrradkosten in der Höhe von CHF 700.– abgezogen werden. Nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel für den Transport, können Sie die Abo-Kosten abziehen. Wird Ihr privates Auto für den Transport zur Arbeit genutzt, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen in Abzug gebracht werden.

Verpflegungskosten

Bei Kantinenverpflegung ist der vergünstigte Abzug (220 Tage × CHF 7.50) zu deklarieren. Ansonsten gilt die Pauschale von 220 Tage × CHF 15.– für ein Vollzeitpensum. Wichtig: Je nach Arbeitspensum müssen die Arbeitstage prozentual angepasst werden.

Aus- und Weiterbildung

Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten könnten nach Abzug des Arbeitgeberanteils von den Steuern abgezogen werden. Ebenfalls abzugsfähig sind Lehrmittel und Kursgebühren.

Säule 3a, Abzug für Vorsorgebeiträge

Mit der Einzahlung der Vorsorgebeiträge in die Säule 3a sparen Sie nicht nur für das Alter, sondern Sie profitieren im Speziellen auch von den jährlichen Steuerersparnissen. Der Maximalbeitrag betrug im Steuerjahr 2024 CHF 7’056.–. Dieser Beitrag ist bei der Einkommenssteuer vollumfänglich abziehbar.

Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten

  • Krankenkassenprämien sind steuerlich abziehbar. Der Maximalabzug bei Einzelpersonen mit AHV-Beiträgen liegt bei CHF 3’300.– (Kanton) und CHF 1’800.– (Bund).
  • Auf der Kostenzusammenstellung der Krankenkasse sind die selbst getragenen Krankheitskosten aufgeführt. Diese Kosten sind in der Steuererklärung zu deklarieren. Zahnarztkosten und weitere selbst getragene Gesundheitskosten können ebenfalls bei den Krankheitskosten aufgeführt werden.

Spenden

Zuwendungen an gemeinnützige Zwecke, Stiftungen oder politische Parteien können ab einem Mindestgesamtbetrag von CHF 100.– steuerlich in Abzug gebracht werden.

Mietzinsabzug

Sofern Sie Mieterin oder Mieter einer Wohnung im Kanton Zug sind, kann der Mietzinsabzug deklariert werden. Dabei kann der Nettomietzins der Wohnungsmiete, exklusive des Parkplatzes, bis zu 30 Prozent, jedoch maximal CHF 10’600.– für das Jahr 2024, in Abzug gebracht werden.

Es ist wichtig, sämtliche Abzüge von Anfang an zu berücksichtigen. Mit wenigen Tipps und Tricks können Sie einfach Steuern senken. Besonders für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger kann es sinnvoll sein, Unterstützung von Steuerexperten einzuholen!

«Veränderungen sind in jedem Lebensabschnitt herausfordernd. Genau dann ist das Fachwissen von Expertinnen und Experten massgebend. Wir unterstützen Sie bei neuen Herausforderungen und helfen Ihnen, mit einer korrekten Deklaration Steuern zu sparen.»

Agnesa Aliu, Steuerberaterin bei der Zuger Kantonalbank

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Agnesa Aliu

Agnesa Aliu

Agnesa Aliu, Steuerberaterin, ist seit Anfang 2018 bei der Zuger Kantonalbank. Sie erstellt die Steuererklärungen für unsere Kundschaft. Sie sorgt dafür, dass alle möglichen Abzüge angewendet werden. Mit ihrer Erfahrung holt sie aus jeder Steuererklärung das Beste heraus. Kundenanliegen werden fachlich und kompetent von ihr gelöst. In ihrer Freizeit verbringt sie die Zeit am liebsten mit ihren Kindern.


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